PLATZ- UND SPIELORDNUNG

§1 Verbindlichkeit

Diese Platz-und Spielordnung ist eine Anlage zur Clubsatzung und damit für alle Mitglieder verbindlich. Mitglieder, die mit Gästen auf der Anlage spielen, sind dafür verantwortlich, dass auch diese die Platz- und Spielordnung beachten.

Wir appellieren an alle, sich über diese Regelungen hinaus sportlich und fair zu verhalten.

§2 Allgemeines

  1. Regennasse Plätze dürfen nicht bespielt werden. Über die Bespiel- barkeit der Plätze, z.B. aus witterungsbedingten Gründen, entscheidet der Platzwart oder ein Vertreter des Vorstandes.

  2. Die Tennisplätze dürfen nur in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen betreten werden.

  3. Kindern ist das Betreten der Tennisplätze im Hinblick auf Unfälle
    untersagt. Auch jugendliche und erwachsene Zuschauer haben sich
    außerhalb der Plätze aufzuhalten.

  4. Für Ordnung und Sauberkeit auf der Platzanlage sind alle Benutzer
    gleichermaßen verantwortlich.

5. Wiederholte Verstöße gegen die Platz-und Spielordnung können mit sofortigem Platzverweis geahndet werden.

§3 Flutlichtbetrieb

Beim Spielen unter Flutlicht beträgt die Gebühr pro Platz und Stunde € 5.- Jede angefangene Stunde muss voll bezahlt werden. Im Spielplan sind solche Stunden mit einem „F“ zu kennzeichnen, bei der Onlinebuchung ist Flutlicht auszuwählen.

§4 Spieldauer

1. Spiele beginnen jeweils zur vollen Stunde. Die Dauer der Spiel- stunde beträgt in der Regel 45 Minuten. Anschließend ist der Platz sorgfältig zu pflegen (abziehen, Linien kehren, bei Trockenheit ausreichend wässern), so dass der Platz zur vollen Stunde spielbereit ist. Findet ein Mitglied den Platz in trockenem Zustand vor (heller Sand), so muss dieser vor Spielbeginn ausreichend gewässert werden.

2. Einschränkungen des allgemeinen Spielbetriebs, z.B. wegen Platzarbeiten, Trainerstunden und Freundschaftsspielen, werden vom Sportwart oder einem von ihm Beauftragten grundsätzlich vor Beginn der Spielwoche  kenntlich gemacht und sind von den Mitgliedern zu beachten.

3. Bei großem Andrang auf den Plätzen sind die Spieler gehalten, ohne besondere Aufforderung Doppel zu spielen.

§5 Spielberechtigung

  1. Spielberechtigt sind alle erwachsenen und jugendlichen Mitglieder des TC Munzingen, sofern sie ihrer satzungsgemäßen Beitragspflicht in vollem Umfang nachgekommen sind.

  2. Jedes spielberechtigte Mitglied erhält gegen Hinterlegung der Schlüsselgebühr einen Schlüssel zur Platzanlage ausgehändigt. Die Gebühr wird vom Vorstand festgesetzt. Der Vorstand kann minderjährigen spielberechtigten Mitgliedern auf Antrag einen Schlüssel aushändigen. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach der Einweisung in die Platzpflege. Bei Schlüsselmissbrauch (z.B. Weitergabe an Dritte) behält sich die Vorstandschaft den Schlüsselentzug, gegebenenfalls Ausschluss aus dem Verein, vor.

  3. Nichtmitglieder (Gastspieler) dürfen die Platzanlage nur zusammen mit einem aktiven Vereinsmitglied benutzen. Grundsätzlich sollen Gastspiele die Ausnahme sein. Die Benutzung der Anlage durch Gastspieler folgt auf eigene Gefahr. Die Gebühr von € 5.- pro Gast und Spielstunde ist von dem Mitglied, das den Gast / die Gäste mitbringt, zu entrichten. Die Gastspielstunde ist auf dem aushängenden Wochenplan mit einem „G“ zu kennzeichnen / bei der Onlinebuchung muss Gast ausgewählt werden. Aktive Vereinsmitglieder haben gegenüber Gästen grundsätzlich Vorrang. Gastspielern sollen nicht mehr als fünf Spielstunden eingeräumt werden. Trainerstunden für Gastspieler sind nicht erlaubt. 

  4. Von Mitgliedern aus den Tennisclubs, bei denen Gegenseitigkeit vereinbart ist, wird kein Gästebeitrag erhoben.

§6 Wochenplan

  1. Spieler und Partner tragen sich deutlich lesbar in blauer Schrift mit
    Vor- und Zunamen in den aushängenden Wochenplan ein. Der
    Blaueintrag kann von mindestens zwei Spielern bis höchstens 60
    Minuten vor Spielbeginn vorgenommen werden.

  2. Jeweils zwei Mitglieder haben die Möglichkeit, eine gemeinsame
    Spielstunde pro Woche in roter Schrift voreinzutragen. Ein Vorein-
    trag für die kommende Woche kann frühestens am Sonntag erfol-
    gen.

3. Der Anspruch auf einen voreingetragenen Platz (auch Blaueintrag) erlischt, wenn dieser nicht zehn Minuten nach Beginn der Spiel- stunde bespielt wird.

4. Trainereinzelstunden nach 17 Uhr gelten als Roteintrag, d.h. für die betreffende Woche ist in diesem Fall kein Roteintrag mehr möglich. Teilen sich zwei oder mehrere Spieler eine Trainerstunde nach 17 Uhr, so ist dies nicht als Roteintrag anzusehen. Trainerstunden sind mit vollem Namen einzutragen.

5. Rotstunden dürfen nicht blau überschrieben werden.

§7 Platzbelegung

1. Turniere, Verbands- und Freundschaftsspiele, sowie Spiele zur Clubmeisterschaft haben grundsätzlich Vorrang.

2. Für Ranglistenspiele wird der vorgesehene Platz durch Roteintrag (in der Regel zwei Stunden) reserviert. Sie können in der Zeit von Montag bis einschließlich Sonntag, 12 Uhr, durchgeführt werden. Samstags und sonntagvormittags steht hierfür nur ein Platz zu Verfügung.

3. Einzel- und Gruppentraining kann jeweils nur auf einem Platz stattfinden.

4. Bevorrechtigt bei der Platzbelegung durch Blaueintrag sind alle Spieler, die am gleichen Tag noch nicht gespielt haben, gegenüber denjenigen Spielern, die auf unseren Plätzen schon gespielt oder sich für später bevorrechtigtes Spielen vorgemerkt haben (Verbands-, Ranglisten-, Freundschaftsspiele, Einzel-, Gruppen-, Mannschaftstraining, Rotstunden, Blaustunden).

§7 Ballmaschine

Beim Spielen mit der Ballmaschine beträgt die Gebühr pro Platz und Stunde € 5.-Die Ballmaschine muss über Ebusy gebucht werden oder bei Platz 4 mit dem Kürzel BM eingetragen werden. Ab 17 Uhr darf die Ballmaschine nur noch auf Platz 4 und nur von mindestens 2 Personen genutzt werden. Aufnahme : Mannschaftstraining.

Weiterhin sind Kinder und Jugendliche untereinander und mit ihren Eltern samstags, an Sonn- und Feiertagen auf einem Platz bevorrechtigt.